Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kauf- und Werkverträge der Firma Leis Stickerei GmbH
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Leis Stickerei GmbH gelten ausschließlich und für alle Geschäftsverbindungen mit Unternehmern. Anderslautende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Leis Stickerei GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
- In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma Leis Stickerei GmbH zehn Kalendertage gebunden.
- Sofern der Kunde der Firma Leis Stickerei GmbH gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags abgibt, ist der Kunde an dieses Angebot 14 Tage gebunden.
§ 3 Preise, Preisänderungen
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der Firma Leis Stickerei GmbH nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Preise schließen Verpackung und Fracht/Versand sowie Anfahrtskosten nicht ein.
- Alle vom Kunden in Auftrag gegebenen Stickmuster, also auch die, die zur Produktionsfreigabe hergestellten, werden dem Kunden berechnet. Zu diesen Kosten gehören auch die Einrichtungskosten für das Stickmotiv. Die im Zuge der Auftragsabwicklung vom Kunden bestellten Größensätze von Textilien, die zur Ermittlung der einzelnen Konfektionsgrößen dienen, werden dem Kunden berechnet. Es besteht die Möglichkeit diese Textilien unbestickt zu behalten oder diese zur Bestickung frei an die Firma Leis Stickerei GmbH zurückzusenden.
- Werklohn-/Kaufpreisansprüche der Firma Leis Stickerei GmbH verjähren in fünf Jahren.
§ 4 Lieferzeiten
- Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Bei Vorliegen von durch die Firma Leis Stickerei GmbH zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Firma Leis Stickerei GmbH beginnt.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Firmenräume der Firma Leis Stickerei GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung (Kaufvertrag)
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Firma Leis Stickerei GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist die Firma Leis Stickerei GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Die Firma Leis Stickerei GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Firma Leis Stickerei GmbH, beruhen. Soweit der Firma Leis Stickerei GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Firma Leis Stickerei GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Firma Leis Stickerei GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt – auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Waren zwölf Monate, bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.
- Bitte beachten Sie, dass es bei Veredelungsaufträgen zu produktionsbedingten Über- oder Unterlieferungen von bis zu 5% kommen kann.
§ 7 Gewährleistungsansprüche (Werkvertrag)
- Die Firma Leis Stickerei GmbH leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
- Sofern die Firma Leis Stickerei GmbH die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung des § 6 Abs. 4 – 7 statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Sofern die Firma Leis Stickerei GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Rechte des Kunden wegen Mängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Reparaturgegenstandes.
- Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Firma Leis Stickerei GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem von der Firma Leis Stickerei GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
- Garantien im Rechtssinne erteilt die Firma Leis Stickerei GmbH nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des § 6 Abs. 4 – 7.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Leis Stickerei GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma Leis Stickerei GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
- Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma Leis Stickerei GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Firma Leis Stickerei GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der – Firma Leis Stickerei GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Firma Leis Stickerei GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Leis Stickerei GmbH ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen.
§ 9 Zahlung
- Rechnungen der Firma Leis Stickerei GmbH sind sofort zahlbar. Ein Abzug von Skonto ist nicht erlaubt.
- Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma Leis Stickerei GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-und Wechselspesen gehen zulasten des Kunden und sind sofort fällig.
- Die Firma Leis Stickerei GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Leis Stickerei GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Leis Stickerei GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts in-soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Gerichtsstand
- Sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann handelt, wird der Sitz der Firma Leis Stickerei GmbH zum Gerichtsstand vereinbart.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma Leis Stickerei GmbH Erfüllungsort.